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Verstehen kann
man das Leben
nur rückwärts,
leben muss man es vorwärts.
 

Sören Kierkegard

Rahmenbedingungen

Rückvergütung durch die Krankenkasse

Da ich auf der Liste des Bundesministeriums für Gesundheit als anerkannte Psychotherapeutin eingetragen bin, gewähren Ihnen alle Sozialversicherungsträger einen Kostenzuschuss von mindestens € 31,50 pro Einzelsitzung.

 

BVAEB  € 46,60

SVS € 45,00

ÖGK € 33,70

KFA € 37,00

 

 

In Wien und Niederösterreich verfüge ich über Kassenplätze und kann grundsätzlich für fast alle Krankenkassen eine volle Kostenübernahme anbieten, jedoch gibt es hierfür eine Warteliste, da der Bedarf und die Nachfrage sehr hoch sind.

 

Voraussetzungen für die Rückvergütung und volle Kostenübernahme sind:

 

  • das Vorliegen einer Erkrankung
  • eine ärztliche Untersuchung vor der 2. Therapiesitzung
  • die Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse auf Kostenzuschuss bzw. Kostenübernahme

 

Opfer von Verbrechen haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Kostenersatz für Psychotherapie. Dieser kann beim Sozialministerium (vormals Bundessozialamt) mittels eines Antrages geltend gemacht werden.

 

Manche Zusatzversicherungen haben die Leistung „Psychotherapie“ inkludiert.

 

Psychotherapiekosten können beim Steuerausgleich als Sonderausgabe abgesetzt werden.

 

 

HONORAR

 

 

Einzelsitzung á 50 min                                   € 120

 

Einzelsupervision á 50 min                             € 120 + 20% USt

 

                                  

 

Das Honorar ist am Ende jeder Therapiesitzung bar oder per Erlagschein zu zahlen.

 

Der vereinbarte Termin ist für Sie verbindlich reserviert und kann ohne Kosten zwei Werktage davor abgesagt werden.

Spätere Absagen werden in der Höhe einer Therapiesitzung in Rechnung gestellt.

Sollte nach einmaliger Mahnung das Honorar noch immer nicht überwiesen sein, wird ein Inkassobüro hinzugezogen.